Schwerpunkte
Scheidungsrecht
Eine Scheidung bringt eine enorme Veränderung des Lebens mit sich. Existenzielle Fragen wie die Sicherung des Lebensunterhaltes, der Wohnung, die Aufteilung von Vermögen oder Schulden sowie der Umgang mit den Kindern sind anlässlich einer Scheidung zu klären und zu regeln. Dabei werden entscheidende Weichen für die Zukunft gestellt. Ziel einer gelungenen Scheidung ist es, beiden ehemaligen Ehegatten und den gemeinsamen Kindern ein gutes Leben nach der Scheidung zu ermöglichen. Ein Ergebnis, das diesen Grundsatz nicht berücksichtigt, kann verheerende Folgen für alle Familienmitglieder bis hin in die Großelterngeneration mit sich ziehen.
Ich halte es daher für sehr wichtig, vor Beginn eines Scheidungsverfahrens mit der Mandantin oder dem Mandanten ausführlich zu erörtern, wie die Lebenssituation nach der Scheidung aussehen soll. Danach ist zu klären, welche Form der Scheidung in Betracht kommt.
Scheidung im Einvernehmen
Diese erfordert den Abschluss einer Vereinbarung, in der sämtliche Scheidungsfolgen wie Sorgerecht, Besuchsrecht und Unterhalt für die Kinder, Ehegattenunterhalt, Aufteilung der Ehewohnung und des sonstigen Vermögens abschließend geregelt werden.
Scheidungsklage wegen schuldhafter Eheverfehlungen des anderen Ehepartners
In diesem Fall muss das Vorliegen der behaupteten Eheverfehlungen im Verfahren bewiesen werden. Wenn der andere Ehegatte eine Widerklage einbringt oder einen Mitverschuldensantrag stellt, muss vom Gericht nicht nur die Frage entschieden werden, ob die Ehe zu scheiden ist, sondern auch darüber, in welchem Ausmaß jeden der beiden Ehegatten das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft.
Scheidungsklage wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft seit mehr als 3 Jahren
Diese Klage ist der 3. Weg, um zu einer Scheidung zu kommen.
In jedem Fall sind mit dem Klienten/der Klientin die Auswirkung der Scheidung auf Unterhaltsansprüche und mögliche Witwen-/Witwer- Pensionen zu besprechen und die geeignete Scheidungsform zu wählen.
Ganz besonders liegt uns am Herzen, eine gute Regelung für die gemeinsamen Kinder zu finden, was in aller Regel bedeutet, ihnen einen unbeschwerten und ausreichenden Zugang zu beiden Elternteilen zu ermöglichen. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit in Familienberatungsstellen haben wir eine gute Vernetzung zu Fachleuten im Bereich der Begleitung und Unterstützung von Kindern bei der Trennung ihrer Eltern und eine gute Kenntnis der bestehenden Beratungs- und Hilfsangebote durch öffentliche Stellen.
Vertretung im Verfahren betreffend Obsorge, Besuchsrecht und Alimenten
Unsere Tätigkeit in den Familienrechtsachen umfasst selbstverständlich auch die Vertretung in diesen Angelegenheiten.
Erbrecht
Neben dem Familienrecht liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung und Vertretung in Verlassenschafts- und Erbrechtsangelegenheiten.
Erwachsenenschutzrecht
Wir führen eine größere Zahl von Erwachsenenvertretungen und sind daher mit sozialrechtlichen Belangen sowie Angelegenheiten von Pensions- und Pflegegeldansprüchen gut vertraut.
Wohn- und Immobilienrecht
Wir beraten Sie gerne in Angelegenheiten zu Miet- und Wohnrecht und wickeln Kauf, Schenkungen und sonstige Immobilienübertragungen für Sie ab.