Mediation in Familienrechtssachen
Die Mediation ist ein Verfahren, in dem beide Partner, zumeist Ehegatten oder Lebensgefährten, Angelegenheiten, die aus Anlass ihrer Scheidung oder ihrer Trennung zu regeln sind, mit Hilfe der Mediatoren gemeinsam lösen. Da, anders als in Gerichtsverfahren, nicht ein Richter/ eine Richterin vom eigenen Standpunkt und der Unrichtigkeit der Position der Gegenseite überzeugt werden muss, sondern gemeinsam mit Unterstützung der Mediatoren eine Lösung gefunden werden soll, ist es in Mediatonsverfahren möglich, wesentlich offener auf den anderen Partner zuzugehen, wodurch ein lösungsorientiertes Verhandeln möglich wird. Die Mediatoren sind absolut zur Verschwiegenheit verpflichtet, sie dürfen in allfälligen Zivilverfahren zwischen den Mediatonsklienten auch nicht über den Inhalt der Mediation befragt werden.
Die Mediation in familienrechtlichen Fragen kann – abhängig vom Einkommen – aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds gefördert werden für maximal 12 Stunden, wobei je nach Familieneinkommen Kosten in Höhe von € 0,- bis max. € 182,- pro Paar und Stunde anfallen. Geförderte Mediation in Familiensachen ist immer als Co-Mediation zu führen, das heißt ein Mediator ist Jurist, der zweite Mediator kommt aus dem psychosozialen Bereich.